25 Millionen Euro mehr im Ruck-Zuck-Verfahren

Parteienfinanzierung durch Schnell-Griff in die Staatskasse

Union und SPD haben gerade keine größeren Sorgen als die Parteienfinanzierung und heben die Obergrenze für staatliche Zuschüsse an die Parteien um 25 Millionen Euro an, von 165 auf 190 Millionen Euro – und das im Eilverfahren. Die schlechten Wahlergebnisse der GroKo-Parteien haben zu wenig Geld in die Parteikassen gespült (etwa 1 Euro pro Wähler) und so braucht es Ideen, wie man schnell und vom Volk unbemerkt zu mehr Geld kommen kann. Die Wut aller Oppositionsparteien über die Schweinsgalopp-Methode dieses von Nahles eingebrachten Gesetzesentwurfs ist verständlich, aber zwecklos. Ein Blick ins Grundgesetz sollte den Regierenden die Schamesröte ins Gesicht jagen. Doch wer Lobbycontrol und Abgeordnetenwatch verfolgt und erkennt, dass selbst im Hohen Haus dieser Republik die Demokratie verbrannt wird, verliert seinen Glauben an Recht und Gerechtigkeit in diesem Staat und in Europa. Wie heißt es im Grundgesetz?
Art. 21
(1) 1.Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. … 4.Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Die heute gültige Formulierung wäre:
(1) 1.Die Parteien bekämpfen die Willensbildung des Volkes … oder … Die Parteien ignorieren den Willen des Volkes. … 4. Sie müssen über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen keine Rechenschaft geben.

abgeordnetenwatch.de

Seit Jahren weigern sich CDU/CSU und SPD als regierende Parteien, „endlich Obergrenzen für Parteispenden einzuführen und das Parteisponsoring offenzulegen, mit dem Unternehmen und Verbände den Parteien jedes Jahr auf undurchsichtige Weise Millionenbeträge zukommen lassen“. Sowohl Lobbycontrol als auch die Korruptionsgruppe des Europarats (GRECO) fordern Deutschland seit Jahren auf, in Sachen der Parteienfinanzierung endlich für Transparenz zu sorgen – den Selbst-bedienungsladen der GroKo interessiert das nicht im Geringsten. „Mit einer unverschämt kurzen Frist setzte sie die bei solchen Vorhaben übliche Expertenanhörung im Innenausschuss an. Deshalb hatten noch am letzten Werktag vor der Anhörung drei der sieben Fraktionen keine Sachverständigen benannt. Und von den erschienenen Gutachter*innen schafften es nur drei, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen – eine halbe Stunde vor der Sitzung.“

Jeder, der diese Vorgehensweise für einen demokratisch legitimen Akt hält, gehört seines Amtes enthoben. Diese GroKo ist eine Schande für die Demokratie. „Das Vorhaben wurde am Dienstag, den 5. Juni 2018 bekannt und die Entscheidung über die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung soll am Freitag, den 15. Juni 2018 fallen. Eine Einbeziehung der Opposition in der Frage der Parteienfinanzierung, wie sie seit 1966 üblich ist, ist damit weder möglich noch scheint sie gewollt. … Angesichts der zunehmenden Kritik, der sich die etablierten Parteien ausgesetzt sehen, erscheint es als falsches Signal, dass die Fraktionen von CDU/CSU und SPD willens sind, gegen den Willen der Opposition eine substanzielle Ausweitung der staatlichen Parteienfinanzierung mit einer fragwürdigen Begründung und ohne jede flankierende Reform durchzusetzen, die die Transparenz in der Parteienfinanzierung erhöhen würde.“ (Stellungnahme – Dr. Michael Koß, Ludwig-Maximilians-Universität München – Parteiengesetz – BT-Drucksache 19/2509 – Ausschussdrucksache 19(4)64 A)

Der Bürger kann zwar wählen und damit die Größe der Fraktionen bestimmen. Aber gegen die Ausbeutungstendenzen kann er mit dem Stimmzettel nichts ausrichten, da sich im parlamentarischen Selbstbedienungsladen immer eine notwendige Mehrheit findet.
Es braucht keine AfD, die die Selbstbedienung des Parlaments anprangert. Schon Hans Herbert von Arnim klagte 2012 für die ÖDP gegen den Deutschen Bundestag wegen verdeckter Staatsfinanzierung der Parlamentsparteien. Das Bundesverfassungsgericht allerdings wollte sich nicht mit der politischen Klasse, den etablierten Parteien, anlegen und hat daher die Klage der ÖDP mit unverständlichen juristischen Manövern abgewiesen.
Meine Kritik fasst der FDP-Abgeordnete Solms in deutliche Worte.

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