Die Signalwirkung des BGH-Urteils zur Bundesnotbremse an die neue Regierung

Gastbeitrag von Theodor Heuser

Nichts kommt von ungefähr!

Das Schlimmste, was Menschen passieren kann, ist, wenn Ihnen kein Recht mehr widerfährt. Das Gefährliche aber ist, dass viele Menschen nicht verstehen, dass unser Rechtssystem ein Mündel der Politik ist und es jetzt so weit gekommen ist, dass Unrecht zu Recht wird, welches dann im Namen des Volkes gesprochen wird.

Zur Vorgeschichte der Rechtsprechung:

Richter des BVerfG werden zum Abendessen bei der Kanzlerin eingeladen – es wird zufällig und gänzlich ungeplant über Corona und notwendige Maßnahmen geredet – Richter, die an diesem besagten Abendessen teilgenommen haben werden als nicht befangen eingestuft …
Die beabsichtigte Wirkung dieses Pauschalurteils zur Bundesnotbremse kommt einem Freibrief an die Adresse der neuen Regierung gleich, die auch erwartungsgemäß unmittelbar auf dieses Signal des BVerfG-Präsidenten Stephan Harbarth reagiert hat. Olaf Scholz formulierte: „Für mich gibt es keine roten Linien mehr.“

Insgesamt wurden gegen die „Bundesnotbremse“ rund 900 Verfassungsbeschwerden erhoben, von denen über 700 – aus unterschiedlichen Gründen – bereits erledigt sein sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun über eine Reihe der noch nicht erledigten Verfassungsbeschwerden endgültig entschieden und sie vollständig abgewiesen. Die „Bundesnotbremse“ sei verfassungsgemäß.

Dieses Urteil bietet damit eine Steilvorlage des BVerfG für die Betreiber der Pandemie und für die Exekutoren, welche durch ein offensichtlich vorgeplantes Bündel an Maßnahmen gegen die Bevölkerung gleich in den Medien verkündet wurde.

Hier einige Beispiele:

  • Spahn: 2G soll für das ganze Jahr 2022 gelten „und zwar egal, wie gering die Inzidenz ist“!
  • Bundeswehrgeneral soll Krisenstab übernehmen
  • Montgomery fordert territoriale Abriegelung und Zwangsimpfungen
  • 40.000 Bundeswehrsoldaten sollen im Landesinneren eingesetzt werden
  • Die Impfpflicht für die Allgemeinheit
  • Geld und Haftstrafen für „Impfverweigerer“
Was soll das werden?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Bundesnotbremse wurde von Politikern als vorbereitetes Signal genauso verstanden, wie es gesendet wurde – als Vorlage und Freibrief zu weiteren Zwangsmaßnahmen.

Auch die bisher kategorisch ausgeschlossene Impfpflicht hat nach der Bundestagswahl eine neue politische Qualität erhalten, deren Rolle in Phase 5 der globalen Agenda beschrieben ist – mit der Absicht den Wesensgehalt des Grundgesetzes dauerhaft aus den Angeln zu heben.

Wer das Corona-Phasenpapier kennt, sollte es zur Hand nehmen und sich auf Phase 5 konzentrieren, in der wir uns gerade befinden, während die meisten Menschen glauben, den Hauch von Normalität wieder zu spüren.
Da heißt es: Schaffen Sie Chaos und Kriegsrecht.  (November 2021-März 2022) Selbst die Mittel werden detailliert genannt. Sie lauten:

– Nutzen Sie die Knappheit an Waren und Lebensmitteln.

– Lähmt die Realwirtschaft und schließt Fabriken und Geschäfte.

– Lassen Sie die Arbeitslosigkeit explodieren.

– Wenden Sie den dritten Impfstoff (Booster) an. . . .

– Verteufelt Impfgegner und macht sie für die Toten verantwortlich

– Jedem eine digitale Identität aufzwingen

– Einführung des Kriegsrechts, um die Opposition zu besiegen.

Zum Pauschalurteil des BVerfG und dem Abhängigkeitsverhältnis zwischen Herbarth und Merkel schreibt Gerhard Strate am 14.10. im Cicero: „Nach einem umstrittenen Abendessen von Exekutive und Judikative im Kanzleramt stellte ein Jurist im „Bundesnotbremse“-Verfahren einen Befangenheitsantrag gegen Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth. Eine Entscheidung steht noch aus. Der Verdacht aber liegt nahe, dass es zwischen Karlsruhe und dem Kanzleramt eine gemeinsame Metaebene in Sachen Corona gibt.“ Dass der Erste Senat damit ziemlich exakt der beim gemeinsamen Abendessen von Justizministerin Lambrecht erörterten Regierungslinie folgt, konnte nur noch besonders vertrauensselige Zeitgenossen überraschen.

Für den Cicero öffnet die Scheinkonstruktion einer angeblichen staatlichen Schutzpflicht gegen behauptete Viruserkrankungen die Büchse der Pandora für politische Übergriffe. Allein die Konstruktion einer angeblichen staatlichen Schutzpflicht gegen Viruserkrankungen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, wie sie insbesondere in der Entscheidungsbegründung mit den Randnummern 174–177 dargelegt wird, öffnet schon die Büchse der Pandora, deren juristische Untiefen noch längst nicht ausgelotet sind.

Beinhaltet das Recht auf körperliche Unversehrtheit tatsächlich einen Anspruch darauf, von staatlicher Seite vor Erkrankungen geschützt zu werden?

Geht diese Schutzpflicht des Staates sogar so weit, dass Menschen auch gegen ihren Willen vor den Unbilden des Lebens zu bewahren sind?

Werden Impfunwillige demnächst von der Polizei beim Impfarzt „vorgeführt“, Übergewichtige zur Zwangsdiät verdonnert oder Nikotinkonsumenten durch staatlichen Eingriff zum Entzug genötigt?

Mit juristisch konstruierter Scheinlogik  ließen sich entsprechende Übergriffigkeiten mühelos begründen. Damit hätte das Recht auf körperliche Unversehrtheit seine Unschuld verloren.
Eine Kaskade von willkürlichen Maßnahmen würde einsetzen, die bedeuten: Selbst wenn kein einziger Mensch positiv getestet wird, sollen die diktatorischen Maßnahmen aufrechterhalten werden!    

Damit wären auch die Grundvoraussetzungen für eine Impfpflicht durch das Bundesverfassungsgericht geschaffen.

Sofort nutzte sie der zukünftige Kanzler für eine Drohung an die ungeimpfte Bevölkerung. „Für meine Regierung gibt es keine roten Linien mehr bei all dem, was zu tun ist.“

Darauf kann nur mit den Worten Heribert Prantls geantwortet werden: „Ich bin ungläubig, empört, zornig,“

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