2. Seenotrettung – am Rande der Legalität

Gastbeitrag von Kurt Rohmert

Teil 2 : Die Folgen der Schlepperei

Was mit jemand passiert, der dieses Geschehen (gemeint ist die Seenotrettung im Mittelmeer) als solches kritisiert, ist der ZEIT Redakteurin Mariam Lau widerfahren. Am 11. Juli hatte das Blatt zwei Beiträge zum Thema Menschenschlepperei veröffentlicht. Im 1. Teil plädiert eine Redakteurin für das Aufnehmen durch Rettungsschiffe, im 2.Teil eine andere dagegen. Man hatte eine sachliche Diskussion erwartet, was aber über die Journalistin Mariam Lau hereinbrach, war ein Orkan, ein Shitstorm, bedrohende Hassmails, man lief regelrecht Amok. Man … das waren, um einige Namen zu nennen zum Beispiel Georg Restle (Monitor), Ralf Stegner (SPD, Barbarei), eine Kollegin äusserte „Arsch offen“ und der Redakteur Tim Wolff von Titanic forderte, man solle ihr „täglich brühend heißen Kaffee ins Gesicht schütten“. Der Gipfel war die Frage, ob man Mariam Lau auf offener Strasse erschiessen sollte.

Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, also Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, ist längst zu einer verbalen Hetze verkommen. Es war mal anders: „Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kuturen unterbinden“, sagte Altkanzler Helmut Schmidt 2005. „Diese Zuwanderung löst das Problem nicht, es schafft nur ein dickes Problem“. Seine Kritik blieb damals ohne Folgen, ohne Shitstorm. Aber auch die CDU dachte in diese Richtung. „Die Umgestaltung in eine multikulturelle Einwanderer-gesellschaft lehnen wir ab“. Dieser Satz stand wörtlich im Wahlprogramm der CDU von 2002. Damals war Merkel bereits Vorsitzende, heute würde sie „Wir erteilen einer Ausweitung der Zuwanderung aus Drittstaaten eine klare Absage“ nicht mehr unterschreiben.

Kommen wir zurück zur Einwanderung von Geretteten und zu der Frage, wie sieht es mit unserem Recht aus? Damit sind wir beim Grundgesetz. Nach Artikel 16a Abs.1 genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Aber Armut, Bürgerkriege und Naturkatatrophen sind davon ausgeschlossen (laut BAMF). Und: Das Asylrecht gilt nur für Personen, die NICHT aus einem Mitgliedsstaat der EU einreisen. Deshalb irrte die Kanzlerin, als sie sagte: „Das Grundrecht auf Asyl gilt auch für Flüchtlinge aus der Hölle des Bürgerkriegs“ – also Unsinn! Zusätzlich definiert Asylgesetz §13 auch den Schutz vor Verfolgung nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die sehr freizügig formuliert. So auch unser Aufenthaltsgesetz, das die Zuwanderung und die Integrationsfähigkeit regelt. Nach §22 darf einem Ausländer eine Einreiseerlaubnis erteilt werden, u.a. aus humanitären Gründen. Aber laut §25 Abs. 3 wird diese nicht erteilt, wenn „ … der Ausländer wiederholt oder gröblich gegen seine Mitwirkungspflicht verstösst“. Weiterhin wird sie nicht erteilt, „wenn der Ausländer ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat“.

Auf EU-Ebene ist es das DUBLIN III Abkommen, welches die Einreise von Nicht-EU-Bürgern regelt und zwar so, dass bei illegaler Einreise in die EU immer dieser Mitgliedsstaat zuständig ist. Angesichts dieser Rechtslage ist es unverständlich, wieso 2015 hunderttausende Migranten nach Deutschland einreisen konnten bzw. durften. Das war auch der SPD klar, als Herr Oppermann (SPD) sagte, dass „… niemand, der bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat angekommen ist, sich auf Asylrecht berufen darf“.

Was aber ist jetzt geltendes Recht? Da Deutschland Dublin III nicht ausgesetzt hat (so der Regierungssprecher), sondern nur „Vereinfachungen“ vorgenommen hat, komme ich zu der Erkenntnis, ein Gesetz gilt, wird aber nicht angewandt! Seit 2015 gilt also „eine Herrschaft des Unrechts“ (Seehofer). Auch Prof. Fabio (ehem. Verfassungsgericht)  stellt fest: „Nie war die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so gross“ und „Es besteht eine Rechtspflicht, eine funktionierende europäische Grenzsicherung wieder herzustellen“. Um bestehende Probleme zu lösen, entschied die Bundesregierung (de Maiziere und Maas), alle möglichen Gesetze zu verschärfen.  Aber was nützen Gesetze, wenn sie nicht vollzogen werden? Hans Jürgen Papier (ehem. Bundesverfassungsgericht) meldete sich: „Der Staat muss funktionieren, er darf durch die Politik nicht aus den Angeln gehoben werden“. Sein Fazit: „ … dass es weder nach deutschem Verfassungs- und Verwaltungsrecht noch nach europäischem Recht noch nach dem Völkerrecht für Nicht-EU-Ausländer ein vorbehaltloses Recht auf Einreise oder auf Aufenthalt im Bundesgebiet gibt“. Eine deftige Klatsche!
Damit bin ich wieder beim Grundgesetz Art. 20 Abs. 3 : „Die Gesetzgebung (Legislative) ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative) sind an Gesetz und Recht gebunden“.

Obwohl die Bundesregierung und andere von illegaler Einwanderung sprechen, kümmert es niemanden, wer die Kosten bezahlt. Sicher ist, niemand vermag sie zu berechnen, niemand hat ein Interesse daran, sie exakt auszuweisen. Man versteckt sie in Einzeletats. Ist es Absicht, die Kosten zu verschleiern? Unklar ist z.B., wo die Kosten für die Kitas oder Schulen auftauchen. Minister Scholz sprach von 21 Milliarden allein für 2016, Entwicklungsminister Müller konstatierte,  eine Million Flüchtlinge kosten 30 Milliarden pro Jahr. Das Institut der Dt. Wirtschaft kommt auf 50 Milliarden. Das sind gewaltige Größenordnungen, die vor allem die Städte vor unlösbare Probleme stellen und letztendlich vom Steuerzahler irgendwie bezahlt werden müssen. Das in einem Land, wo Kinder- und Altersarmut „normal“ sind. Prof. Sinn sagte wörtlich: „Liberale und offene Gesellschaften gibt es nur mit Zäunen und nicht ohne, aber das haben viele in Deutschland nicht verstanden“.

Wenn (Prof. Raffelhüschen) Deutschland die Kosten für Zuwanderung unterschätzt, wie sieht es denn mit der Sicherheit aus? Fest steht, ohne ein Mindestmaß an Freiheit und Sicherheit ist keine Gesellschaftsbildung möglich. Zuständig dafür ist der Staat, er hat das Gewaltmonopol. Aber wie kommt es, dass die Bevölkerung es anders sieht? Schauen wir auf die Zahlen und Fakten. Jeder Mord ist ein Mord, kein Einzelfall. Ginge es um die Benennung des Problems, so würde eine Gesamtbetrachtung das Muster ergeben. Die Statistik des BKA (PKS) liefert doch alle relevanten Zahlen. Zunächst: Ich hatte vor Monaten hier geschrieben, dass Asylbewerber in der Gesamtkriminalität in Relation zu Deutschen um den Faktor 1:7 krimineller sind (bei Gewalt sogar 1:15). Diese Zahlen wurden in der Aktuellen Stunde (wdr) am 31.8.2018 bestätigt. Trotzdem beschwichtigen unsere Politiker: Das Gros der Flüchtlinge sei unbescholten!

Hier einige Zahlen aus der PKS 2017, Kontext Zuwanderer S. 18-21: a) Straftaten insgesamt 2015= 206.000, 2016= 293.000 und 2017 = 289.000. b) Straftaten gegen das Leben insgesamt 2015=233, 2016=385, 2017=447. Eigentlich unfassbare Zahlen, doch der Protest dagegen wird von Politik sowie Medien sogar noch kriminalisiert. Bei diesen Straftaten (b) von Flüchtlingen (aufgeklärte Fälle) dominiert klar der Totschlag. Diese Fakten tauchen kaum in den Medien auf.

Folge der falschen politischen und medialen Berichte in den Medien: die Gesellschaft zerfällt, nicht wegen des Mindestlohns, sondern weil der öffentliche Raum eine Hochrisikozone geworden ist  mit  Massenvergewaltigungen, Massenschlägereien, Mes-serstechereien und immer wieder brutalen Morden auf öffentlichen Strassen (siehe Chemnitz). Leider haben diese Opfer keine Lobby!

Fazit: Mir stellt sich die einfache Frage, was diese Menschen gegenwärtig oder in Zukunft für einen Beitrag leisten sollen. Kein anderes Land betreibt eine derartige Migrationspolitik ohne rechtliche Grundlage. Diese Fehleinschätzung deutscher Politiker und die damit verbundenen Kosten werden dringend an anderen Stellen benötigt.

Ich danke Rainer Grell (ehem. Ministerialrat) für wichtige Informationen.

 

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