Das Beben von Brüssel

Gastbeitrag von Kurt Rohmert

Gibt Deutschland seine Souveränität an die EU ab?

Selten hat ein Urteil der Bundesverfassungsgerichts zu einer derartigen Reaktion geführt. Tatsächlich löste das Urteil zu den fragwürdigen Anleihekäufen der EZB einen wahren Sturm aus. Es hagelte nicht nur Kritik vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), nein, auch die Kommissionspräsidentin von der Leyen drohte mit einem Vertragsverletzungsverfahren und diverse deutsche Politiker sahen die EU in Gefahr. Doch der Konflikt ist älter, schon der ex-Bundespräsident Roman Herzog warnte: Stoppt den Europäischen Gerichtshof!

Worum geht es? Der Streit befasst sich mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und ihrem Programm zum Ankauf von Staatsanleihen, das sog. Public Sector Purchase Programm (PSPP). Genau geht es darum, ob die EZB mehr macht, als sie nach den EU-Verträgen darf. Experten befürchten nämlich: Wirtschaftspolitik und Staatsfinanzierung. In dem langwierigen Verfahren hatte bereits 2017 das BundesVerfassungsGericht (BVerfG)  starke Zweifel am Programm und der Auslegung von EU-Recht angemeldet.

Wie man erwarten konnte, wies dagegen der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2018 jeden Vorwurf zurück und erteilte dem Programm seinen Segen. Im 3.Schritt musste jetzt das BVerfG entscheiden, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt. In diesem Fall würde man auch der Deutschen Zentralbank enge Grenzen bei der Beteiligung am EZB-Programm setzen. In seinem Urteil vom 05.Mai hat das BVerfG ein historisches Urteil gefällt, das den Klägern (u.a. P. Gauweiler, B. Lucke und H.O. Henkel) in ihrer Sorge recht gibt. Es geht hier um Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und die demokratische Basis der EU. Man könnte also von einem großen Erfolg sprechen.

Der 2.Senat war sich schon vorher im Klaren, dass das Urteil viel Kritik hervorrufen würde. Ob er wusste, dass ein Machtkampf bevorstand? So eröffnete Gerichtspräsident Vosskuhle die Verkündigung mit den Worten „Das Urteil könne auf den ersten Blick irritierend wirken.“ Denn das Gericht hat die Ankäufe der EZB beanstandet und sich so zum ersten Mal gegen den EuGH gestellt. Die Notenbank habe ihr Mandat überspannt. Aber nicht nur das. Das EuGH Urteil von 2015 nannten die Richter „objektiv willkürlich“ und „methodisch nicht vertretbar“. Im Klartext: Die milliardenschweren Ankäufe sind (teilweise) verfassungswidrig. Denn: Die EZB hat nicht begründet, warum das Programm verhältnismäßig sei und die erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen gerechtfertigt seien.

Das musste einen Konflikt bedeuten. Aber was bedeutet das PSPP für uns EU-Bürger? Zwischen 2015 und 2018 hat die EU 2,6 Billionen in Anleihen gesteckt, seit 2019 noch einmal 20 Milliarden pro Monat und durch die Corona Krise weiter ausgeweitet, um die Teuerungsrate bei 2% zu halten. Das heißt im Klartext, eine Erhöhung um 120 Milliarden und ein weiteres separates Anleiheprogramm (PEPP) um weitere 750 Milliarden, neuerdings kommt ein EU-Aufbauprogramm von 500 Milliarden hinzu. Frage an den Leser, kommen Sie noch mit vor lauter Milliarden?

Seit langem bestehen Kritiken an EU-Institutionen. Diese sind (leider) unabhängig, nicht dem Wähler verantwortlich. Wenn sich diese außerhalb ihrer Kompetenzen bewegen, kann das ein Verstoß sein. Somit sind wir bei der Frage, was darf die EZB? Zunächst steht eindeutig fest, Deutschland hat der EU nur begrenzte Kompetenzen übertragen. Aufgabe der EZB ist Geldpolitik, also vorrangig eine stabile Währung und stabile Preise. Laut EU-Verträgen ist Wirtschaftspolitik, also das Eingreifen in die Staatsfinanzierung durch Retten überschuldeter Staaten, verboten!

Das BVerfG hat klar erkennen lassen, warum die EZB aus deutscher Sicht mehr macht als sie darf. Daher bedeutet das im schlimmsten Fall, dass die EZB ohne deutsche Beteiligung auskommen muss! Auch in Zukunft wird es wieder „Ärger“ bedeuten, denn in Brüssel scheint man das Projekt EU völlig anders zu bewerten. Rechtlich bestimmen die Mitgliedsländer in den Verträgen, was die Organe der EU dürfen oder nicht. Es kann nicht geduldet werden, wenn den Staaten als „Hüter der Verträge“ vom EuGH eine andere Interpretation untergeschoben wird, man sich langsam von rechtlichen Bindungen abnabelt und eigene Politik ohne Legitimation macht (Otto Depenheuer, Prof. für Staatslehre, Uni Köln).

Staatsrechtler wie Frank Schorkopf erkennen das weitere Problem, denn so gebe es ohne diese Selbstbehauptung der Mitglieder keine Möglichkeit mehr, das kompetenzüberschreitende Handeln einzelner EU-Organe zu beenden.  Doch die EU und ihre Vertreter laufen weiter in die Sackgasse. Diese abgehobene Technokratie hält sich für „alternativlos“ und besteht weiterhin auf ihrem Machtanspruch, immer gedeckt durch Staatsoberhäupter wie Merkel.

Wie abgehoben die Kommission ist, zeigt das Verhalten der Präsidentin, Ursula von der Leyen. Diese ließ umgehend verlautbaren, man wolle Deutschland wegen des Urteils verklagen. Anstatt zu begreifen, dass die EU kein Bundesstaat ist, sondern eine weiterentwickelte Wirtschaftsgemeinschaft mit klar begrenzten Bereichen (so steht es in Art.5 Abs.2 des EU-Vertrages) führen sich Lagarde (EZB) und von der Leyen jede wie eine Sonnengöttin auf. Für sie ist es ganz einfach: EU Recht steht über Landesrecht und Währungspolitik ist Sache des EU! Basta.  Schon der ehem. Vizepräsident der BVerfGH Ferdinand Kirchhof warf dem EuGH vor, einseitige Entscheidungen zu treffen. Die Pressemitteilung des EuGH ist ebenfalls ziemlich eindeutig : Ein EU-Urteil ist bindend! Was für eine Machtdemonstration, um wenig später auffallend freundlich von „Dialog“ zu sprechen. Hier scheint das BVerfG überflüssig, manch einer empfindet das mittlerweile auch für das Grundgesetz. Die Deutsche Bundesbank, hat sie noch was zu sagen?

Unterstützung findet die nicht gewählte, von Merkel/Macron eingesetzte Kommissionspräsidentin beim Spiegel und Handelsblatt. Für den Spiegel-Kommentator ist das Urteil „weltfremd, anmaßend, gefährlich, ja sogar lächerlich.“ Das Handelsblatt wie schon vorher der Abgeordnete Giegold (Die Grünen) lobt das ins Spiel gebrachte Vertragsverletzungsverfahren. Heftige Kritik dagegen von Friedrich Merz, der Frau vd Leyen eine Nachhilfestunde erteilt. Der Redaktion der WAZ erklärte er unmissverständlich, dass „die nationalen Verfassungsgerichte das Recht haben, das Handeln europäischer Institutionen zu überprüfen.“ Er widersprach der Präsidentin, denn „dass europäisches Recht immer Vorrang vor nationalem Recht hat, ist … unzutreffend.“ Und langsam, ganz langsam kommt die Einsicht, Frau Merkel fordert neuerdings „ein kluges Vorgehen.“

Ich finde das Urteil überzeugend und mutig. Das BVerfG ist sich treu geblieben (Dank an Herrn Vosskuhle), bleibt ein unabhängiges Gericht und untersucht genau, was die EZB so alles in Sachen Euro (mit den bekannten Nachteilen wie Null-Zinsen) macht. Es zeigt allen Politikern, dass in Deutschland noch immer das Grundgesetz unsere Rechtsquelle ist und nicht die rträge von Lissabon oder Maastricht. Mutig ist die Vorgehensweise, zu zeigen, dass man kein Befehlsempfänger ist, weder von Brüssel noch Berlin!

Wenn das BVerfG nicht „einknickt“ und der EuGH sowie die EZB sich einer Erklärung verweigern, dann erleben wir ein politisches Erdbeben wie noch nie. Dann wird sich zeigen, ob Deutschland in diesem Machtkampf versagt und die eigene Souveränität aufgibt. Folglich würde es als eigenständiges staatliches Gebilde verschwinden.  Unser Land würde zum reinen Befehlsempfänger einer Schulden-EU degradiert. Schulden, die der deutsche Steuerzahler bezahlen muss. Es steht viel auf dem Spiel.

Ich erinnere an 2015, als Dänemarks Bürger gegen mehr EU entschieden haben. „Dänemark hat sich entschieden – und zwar gegen mehr Europa und gegen mehr Zusammenarbeit mit der EU. Das Land behält seine Sonderstellung, weil es Angst vor einem möglichen Verlust der Souveränität hat.“  Es könnte sich wiederholen.

 

One Comment on “Das Beben von Brüssel”

  1. Wir erinnern uns an die Aussage von Schäuble. Deutschland ist seit 1945 nicht mehr souverän. Und Obama hat eine ähnliche Äußerung in Ramstein gemacht. Wir sind der 51 Bundesstaat der USA. Dieser verlogene Haufen in Karlsruhe verdreht ständig das Gesetz und sind Merkel Günstlinge. Deutschland wurde durch diese Gruppe verkauft. Mitgliedschaft in der CDU,CSU und SPD vorausgesetzt. Das Grundgesetz ist seit den 4-2-Vertrag außer Kraft gesetzt. Es ist nur noch Show. Eine echte Alternative muss endlich her. Mir stinkt es schon lange nur Stimmvieh zu sein. Die EU-Kommission ist nicht demokratisch vom Volk legitimiert und hat schon deshalb kein Existenzrecht. Ursula von den Lügen, Zensur Ursula oder Panzer-Ursula ist eine gekaufte ……… und stets den Eliten willig ergeben.

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