Unterschrift des Bundespräsidenten per Gericht untersagt

Gastbeitrag von Georg Pazderski

Noch mal Glück gehabt! Diese Nachricht schlug ein wie eine Bombe! Das Bundesverfassungsgericht untersagt noch vor Wochenendbeginn [27.03.2021] dem Bundespräsidenten die Unterschrift unter den Corona-Hilfsfonds! „2281“ Bürger – organisiert im „Bündnis Bürgerwille“ – haben zunächst erfolgreich Verfassungsbeschwerde dagegen erhoben, dass Deutschland der EU eine Verschuldung von 750 Mrd. Euro ermöglicht. Zur Führungsgruppe der Beschwerdeführer zählen 40 Professoren, darunter auch Bernd Lucke, der ehemalige Mitbegründer der AfD.

In den letzten Tagen hatten sich die Ereignisse überschlagen. Erst verabschiedete zunächst der Bundestag erwartungsgemäß das „Eigenmittelbeschlussratifizierungsgesetz“, kurz EratG genannt. CDU/CSU, SPD, GRÜNE und sogar die FDP stimmten erwartungsgemäß für die gemeinschaftliche Haftung, bei der die Deckungszusagen der Bundesrepublik Deutschland höher als die gesamten Zins- und Tilgungslasten der EU-Schulden angesetzt wurden.

Nur wenige Minuten nach der Abstimmung im Bundestag erschien der Punkt plötzlich auch auf der Tagesordnung im Bundesrat. Der Verdacht liegt nahe, dass die Bundesregierung das Gesetz gerne „handstreichartig“ beschließen und vom Bundespräsidenten eilends gegenzeichnen lassen wollte, damit niemand mehr rechtzeitig das Verfassungsgericht anrufen kann.

Nachdem das der Bundesrat (natürlich einstimmig!) ebenfalls abgenickt hatte, wurde unverzüglich der Antrag auf einstweilige Anordnung in Karlsruhe eingereicht mit der Argumentation, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer der 27 EU-Staaten, die übrigen, solventen Staaten – insbesondere Deutschland – mit dem Geld ihrer Steuerzahler für den Ausfall eintreten müssten. Dies hatte im übrigen auch der unabhängige Bundesrechnungshof so eingeschätzt.

Und es scheint, dass der zuständige zweite Senat Gewehr bei Fuß stand, denn schon um die Mittagszeit erging in einer Eilentscheidung der Beschluss, der Steinmeier untersagt, das ERatG auszufertigen, ehe das Bundesverfassungsgericht über die einstweilige Anordnung entschieden hat. Wiederum eine böse Klatsche für den gebeutelten SPD-Möchtegern-Kanzler Scholz! Die Bürgerbewegung aber hat gezeigt, dass das Volk sich nicht übertölpeln lässt. Deutschland kann und darf nicht der Zahlmeister dieser EU sein!

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Ergänzung:

Nicht zum ersten Mal muss das Bundesverfassungsgericht über die Kompetenzausweitung der Europäischen Union zu Lasten der deutschen Parlamentshoheit entscheiden. Siehe dazu das BVerfG-Urteil vom 05.05.2020 zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank. Während dieses Urteil den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB in Teilen als verfassungswidrig bezeichnet, hält der deutsche Finanzminister Olaf Scholz die Handlungsweise der deutschen Politik diesbezüglich für legitim und redet die Ermahnung des höchsten deutschen Gerichtes klein –  und das bei einer Belastung in Höhe von 2.200.000.000.000 EURO (2,2 Billionen) für den deutschen Steuerzahler und Kleinanleger!

3 Comments on “Unterschrift des Bundespräsidenten per Gericht untersagt”

  1. Der so genannte Bundespräsident Steinmeier hat mit Garantie nicht dieses „Infektionsgesetz“ unterschrieben, da er mit Sicherheit auch nicht allein für alle dadurch entstehenden Schäden haftbar gemacht werden will! Alles nur Show! Sicher hat er nur eine Geburtstagkarte oder ein bedeutungslosen Wisch unterschrieben. Ich habe auch nicht dieses Gesetz in Form einer Urkunde mit seiner Beglaubigten Unterschrift im Netz zur Einsicht gefunden! Also heißt das, alles was nun auf Grund dieses nicht gültigen Gesetz folgt, (Maßnahmen etc.) ist reine Willkür!!!

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