Weg mit dem Deutschland der Vergangenheit (2)

Pharma-Terror durch Politik legitimiert

„Ach wie gut, dass niemand weiß, dass ich Rumpelstielzchen heiß“, lautet ein bekannter Satz aus Grimms Märchen, der fast täglich in der Politik Anwendung findet. Dabei tanzen die korrupten und gekauften Politik-Marionetten um das Feuer ihrer Begeisterung. In meiner Vorstellung höre ich sie singen: „Ach wie gut steht mir der Sinn, du bist draußen, ich bin drin!“

Ich kann mich schon seit einigen Jahren des Eindrucks nicht erwehren, dass ich – von wem auch immer – in einen Alptraum versetzt wurde, aus dem es kein Erwachen mehr geben wird. Ich meine sogar, den Moment noch zu erinnern, als die Politikerkaste in die Welt wechselte, die ihnen lebenslange Freude, Zufriedenheit, Zustimmung und Sicherheit bescheren sollte bei minimaler Forderung nach Leistung, Können, Wissen und Verantwortung. Ich schrieb damals den Satz: „Niemals zuvor haben wir Merkel so oft lächeln und lachen sehen.“ Das galt im Übrigen auch für ihre megasupergroße Koalition von CDUCSUSPDGrüneFDPLinke, die oppositionslos und gedankenlos der Alternativlosigkeit des fröhlichen Durchregierens ihrer Chefin folgte.

Mit Beginn der Pandemie ergötzte sich Jens Spahn an einer Erweiterung seiner Macht, indem er schon am 25. Mai 2020 eine Verordnung auf den Weg brachte, die als Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) in die Gesetzessammlung der „Recht und Gesetz verlustig gewordenen Politiker“ einging und als der entscheidende Federstrich gelten kann, mit dem die Bundesregierung für eine schnellstmögliche Einführung der Corona-Impfstoffe einen Großteil der wichtigsten Arzneimittelgesetze und Verordnungen über Nacht außer Kraft gesetzt hat. Natürlich dient das alles nur der „Volksfürsorge“ mit immer wieder wunderschönen Namen. Hier heißt es vollständig:

  • „Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie* (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung – MedBVSV).

Bevor ich nun das Unfassbare und Skandalöse hier zusammenfasse, sollten wir uns einmal zurückbesinnen an Politiker wie Helmut Schmidt, Richard von Weizsäcker, Dietrich Genscher, Wolfgang Bosbach, Sarah Wagenknecht, Bärbel Höhn und uns dann die heutigen kriminellen und dubiosen Figuren vor Augen führen.

  • Sie haben aus der Pandemie eine Plandemie gemacht.
  • Sie haben die Bürger in Angst und Panik versetzt.
  • Sie haben die Impfung als ausschließliches Heilmittel propagiert.
  • Sie haben Maßnahmen nach Willkür festgesetzt.
  • Sie haben auf evidenzbasierte Daten verzichtet.
  • Sie haben die Medien mit Millionen bestochen.
  • Sie haben Zensur und Meinungszwang durchgesetzt.
  • Sie haben Impf-Nebenwirkungen und Tod ignoriert.
  • Sie haben die Menschen in die Isolation geschickt.
  • Sie haben die Alten unbegleitet sterben lassen.
  • Sie haben den Kindern großen Schaden zugefügt.
  • Sie haben Existenzen zerstört.
  • Sie haben demokratische Werte gebrochen.
  • Sie haben Familien und Freundschaften gespalten.
  • Sie haben Medien, Ärzte und die Justiz korrumpiert.
  • Sie haben sich kriminell bereichert … UND
  • Sie haben die folgenden „Gesetzlosigkeiten“ erlassen:

§8 Abs. 3 AMG (Verbot des Inverkehrbringen abgelaufener Arzneimittel)
– 
Abgelaufene Corona-Impfstoffe dürfen in Verkehr gebracht und verimpft werden.

§10 AMG (Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel)
– 
Corona-Impfstoffe benötigen keine Kennzeichnung

§11 AMG (Packungsbeilage)
– 
Corona-Impfstoffe benötigen keine Packungsbeilage

§11a AMG (Fachinformation)
– 
Corona-Impfstoffe benötigen keine Fachinformation

§21 AMG (Zulassungspflicht)
– 
Corona-Impfstoffe dürfen auch ohne Zulassung in Verkehr gebracht werden.

§32 AMG (Staatliche Chargenprüfung)
– 
Corona-Impfstoffe dürfen auch ohne eine staatliche Chargenprüfung in Verkehr gebracht werden.

§43 AMG (Apothekenpflicht)
– 
Corona-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Apotheken in Verkehr gebracht werden.

§47 AMG (Vertriebswege)
– 
Corona-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Vertriebswege (Großhandel / Apotheke / Arzt / Patient) in Verkehr gebracht werden.

§72 Abs.1 und 4 AMG (Einfuhrerlaubnis)
– 
Corona-Impfstoffe dürfen ohne Einfuhrerlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.

§72a Abs. 1 AMG (Zertifikate für die Einfuhr)
– 
Corona-Impfstoffe dürfen ohne Zertifikate nach Deutschland eingeführt werden.

§72b Abs. 1 und 2 AMG (Einfuhrerlaubnis für Gewebe)
– 
Gewebe, die der Behandlung oder Vorbeugung von COVID-19 dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.

§72c Abs. 1 AMG (Einmalige Einfuhr von Gewebe)
– 
Die einmalige Einfuhr von Gewebe die der Behandlung oder Vorbeugung von COVID-19 dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.

§73a AMG (Ausfuhr)
– 
Die Ausfuhr von Corona-Impfstoffen aus Deutschland bedarf keiner Genehmigung.

§78 AMG (Preise)
– 
Preise für Corona-Impfstoffen können frei gebildet werden.

§84 AMG (Gefährdungshaftung)
– 
Ärzte und Apotheker haften für die Verabreichung von Corona-Impfstoffen nicht.

§94 AMG (Deckungsvorsorge)
– 
Hersteller haften für das Inverkehrbringen ihrer Corona-Impfstoffe nicht.

§13 AMG (Herstellungserlaubnis)
– 
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Herstellungserlaubnis hergestellt werden.

§15 AMG (Sachkenntnis)
– 
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Sachkenntnis hergestellt werden.

§19 AMG (Verantwortungsbereiche)
– 
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne eine sachkundige Person hergestellt werden.

§4 AMWHV (Personal)
– 
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne ausreichendes sachkundiges und qualifiziertes Personal hergestellt werden.

§11 AMWHV (Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung)
– 
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne regelmäßige Selbstinspektionen und eine Qualifizierung der Lieferanten für Rohstoffe, Verpackungsmaterial etc. hergestellt werden.

§15 AMWHV (Kennzeichnung)
– 
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Kennzeichnung hergestellt werden.

§16 AMWHV (Freigabe)
– 
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne eine qualitative Überprüfung und Freigabe in Verkehr gebracht werden.

§17 AMWHV (Inverkehrbringen und Einfuhr)
– 
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Freigabe in Verkehr gebracht und aus dem Ausland eingeführt werden.

§22 – 26 AMWHV (Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung, Freigabe und Inverkehrbringen, Inverkehrbringen und Einfuhr)
– 
Für Corona-Impfstoffe entfallen mit Zustimmung der Behörde alle genannten Vorschriften.

  • Folgende Gesetze und Verordnungen wurden nach §5 der MedBVSV für Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt:

Transfusionsgesetz (TFG) – §4 & §7 TFG (Anforderung an die Spendeneinrichtung /Anforderungen zur Entnahme der Spende)
– 
Personen, die mit einem Corona-Impfstoff geimpft wurden, dürfen Blut spenden.

§ 5 Absatz 1 Satz 2 TFG (Auswahl der spendenden Personen)
– 
Personen, die mit einem Corona-Impfstoff geimpft wurden, dürfen Blut spenden.

Diese Gesetzlosigkeiten, die (wer es glaubt) am 31. Mai 2022 enden sollen, dienen allein dem Durchimpfen der Bevölkerung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Der amerikanische Arzt Dr. Hodkinson bezeichnet diese Vorgehensweise als staatlich gebilligten Mord.

https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner/8646

Dr. Hodkinson ist Facharzt für Pathologie und Absolvent der Universität Cambridge, UK. Er ist Fellow des College of American Pathologists und des Royal College of Physicians and Surgeons of Canada.

Die hier veröffentlichte Aufzählung verdanke ich Mario Buchner, der diese Ungeheuerlichkeiten auf Communitys bonorum.de veröffentlicht hat.

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