… und weg bist Du!

Wie der Autor zur Persona non grata erklärt wurde
Ein Gastbeitrag von Kurt Rohmert

In unserem Land gibt es keine Zensur. Laut Grundgesetz Art.5 heißt es „ Eine Zensur findet nicht statt.“  Doch seit dem NetzDG mit einer gewollten Zensurinfrastruktur in den öffentlichen Medien ist die Informationsfreiheit bedroht. Es gibt sie, die Intoleranz gegenüber einer abweichenden Meinung. Diese Erfahrung machte der Autor. Ein Erfahrungsbericht.

Meinungsfreiheit

Es ist völlig in Ordnung, wenn der Meinungs- und Publikationsfreiheit Grenzen gesetzt sind. Beispiele sind das Presserecht, das Strafrecht oder der Jugendschutz. So werden Beleidigungen, Verleumdungen oder Volksverhetzung verboten. Es ist nicht in Ordnung, wenn man die inhaltliche Kontrolle den Medien selbst überlässt. Auch das erklärte Ziel, nicht der Staat sondern unabhängige Stellen sollen vermeintliche Rechtsbrüche prüfen, wird zur reinen Farce, wenn man erwartet, dass Laien aufgrund geltender Gesetze und nicht ideologisch motiviert entscheiden.

Die Rechtslage: Die Betreiber von sozialen Netzwerken sind durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) inzwischen verpflichtet, mittels Nachzensur Kommentare und Beiträge zu blockieren oder gar zu löschen. Dass soll helfen, Hasskommentare, Beleidigungen und Fake News zu bekämpfen. Die Plattformen müssen also in 24 Stunden über anstößige Inhalte und deren Rechtswidrigkeit entscheiden und tätig werden.

Doch dieses Gesetz löste das „Overblocking“ aus. Gemeint ist damit das vorschnelle Löschen vermeintlicher Gesetzesverstöße. Mit dieser willkürlichen Einschränkung der Meinungsfreiheit befasste sich inzwischen nicht nur das EU-Parlament, sondern auch Reporter ohne Grenzen. Der Verein Digitale Gesellschaft fordert eine unabhängige Kontrolle und ein transparentes Verfahren

Der Autor – Der Vorgang

Nach soviel Theorie soll jetzt die Realität zu Wort kommen. Neben diesem Blog (www.denk-blog.de) mit Barbara Erdmann habe ich in den letzten Jahren gelegentlich auch Beiträge von mir im Lokalkompass veröffentlicht. Das ist die digitale Nachrichten-Plattform der Anzeigenblätter von WVW/ORA, bei uns besser bekannt als Stadtspiegel. Sie gehören damit zu Funke Medien in Essen.

 

Neben den Redaktionsmitarbeitern veröffentlichen dort auch sog. Bürger-Reporter ihre eigenen Berichte online. Laut wikipedia wirbt der Verlag damit, dass auf dieser Bürger-Community die Bürgerreporter über ihre selbst gewählten Themen schreiben. Lokalkompass.de versteht sich als offene Bürgerplattform, die vom gegenseitigen Austausch lebt.

   

Bei der Themenauswahl gibt es keine Einschränkungen, man muss nur den Verhaltenskodex beachten. Damit diese offene Plattform und der gegenseitige Austausch funktionieren, sollten Respekt und Höflichkeit gelten. Der Missbrauch, der geahndet wird, umfasst verfassungsfeindliche Beiträge, strafbare Inhalte oder solche, die gegen die guten Sitten verstoßen.  


Der in meinem Fall zuständige Mitarbeiter schrieb in einem
eigenen Artikel vom 7. Sept. 2016: „ Auch im Lokalkompass werden Beiträge gelöscht, … nicht mit der Absicht, politische Meinungen zu unterdrücken.“ Selbstverständlich „darf jeder seine Meinung im LK äußern.“ Schön wär‘s!

Steine des Anstoßes

Stein des Anstoßes waren meine beiden Beiträge Im Namen des Volkes und Auch Rassismus hat eine Definition. Beide kann man hier nachlesen (hier oder hier). Ganze drei Tage nach der Veröffentlichung des Rassismus Themas erhielt ich dann vom zust. Redakteur per Mail die Nachricht von der Löschung meines kompletten Accounts. Kritisiert waren nur diese beiden Beiträge, gelöscht hat er sofort alles. Das waren immerhin 30 bis 40 Beiträge und unzählige Kommentare aus ungefähr 7 Jahren.


Hier die Begründung: „
Ihr Profil haben wir heute gelöscht, da wir in Ihren Beiträgen mehrere Verstöße gegen unsere AGB beobachtet haben. Ihre Beiträge Im Namen des Volkes und Ganz ohne Fakten enthielten so viele falsche Tatsachenbehauptungen, dass wir sie als bewusst desinformierend verstehen mussten.“ Diese allgemeine, nichtssagende Aussage wollte ich erklärt haben. Das ist deshalb wichtig, weil unsere Rechtsprechung keine Löschung frei nach Gutdünken gestattet.

Eine Begründung ohne Gründe

Zu meiner Verwunderung erhielt ich tatsächlich eine Antwort. Sehr ausführlich, dafür aber in wesentlichen Passagen falsch.

 

Hier die vermeintlichen Begründungen.

Die Grundaussage des Textes „Im Namen des Volkes“ ist, dass vor dem Gesetz nicht alle gleich sind.“  Weiter „… und dass Nichtdeutsche von der deutschen Justiz bevorzugt werden. Zu diesem Schluss führt kein einziges stichhaltiges Argument.“ Falsch, denn diese Texte kommen bei mir gar nicht vor. Ich berichtete von zwei Fällen, die sprachlos machen. Der Bergriff Kuscheljustiz wurde erwähnt, aber mit dem Hinweis auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes, also muss es diese Fälle doch wohl geben?

 

Dazu behaupten Sie, dass Richter politisch gesteuert seien. Die Richter sind aber unabhängig.“ Falsch, ich habe eine Feststellung eines BGH-Richters wiedergegeben.

Der Text „Ganz ohne Fakten“ behauptet unter anderem, dass schwarze Menschen krimineller seien als weiße. Die Zahlen, die im Text genannt werden, sind nicht belegt oder bewusst falsch interpretiert.“ Noch doller: „ Sie schreiben z.B., Schwarze seien weniger von tödlicher Polizeigewalt betroffen als Weiße. Das ist selbstverständlich falsch.“ Auch das habe ich so nicht gesagt und meine Zahlen sind weder falsch noch nicht belegt. Die Quellen habe ich im Text genannt, dagegen hat man den Gegenbeweis nicht erbracht. Ich bleibe dabei, 235 getötete Schwarze sind weniger als 370 getötete Weiße.

Fazit

Man lieferte mir zwar eine Begründung, doch die Aussagen des Redakteurs sind abwegig, orientieren sich nicht an meinem Text und leugnen meine Quellen. Ziel: krasse Behauptungen, um nur eins zu erreichen, nämlich die Löschung. Wobei es nicht um Löschung eines Fehlers oder eines falschen Fakts geht. Es geht hier um eine nicht angekündigte, unverhältnismäßige, daher willkürliche Löschung eines Autors, der unbequem wurde. 

In meiner Antwort auf diese Löschung habe ich auf die o.g. Tatsachen hingewiesen. Denn die erwähnten falschen Tatsachen sind konstruiert und kein Verstoß gegen die AGB oder den Verhaltenskodex. Man behauptet Aussagen, die so nicht im Text zu finden sind und baut sich eine eigene Wahrheit.

Inzwischen habe ich einen Rechtsanwalt aufgesucht und werde weiter gegen die Löschung vorgehen. Auch wenn die Rechtslage bezüglich Sozialer Medien unklar ist – was wahrscheinlich auch Absicht ist.

Die neue Kultur

Als Autor von kritischen Beiträgen bin ich damit kein Einzelfall. Mit meinen Beiträgen verstoße ich nicht gegen geltendes Recht. Doch jeden Tag werden haufenweise Menschen in der öffentlichen Debatte zum Schweigen gebracht. Hier haben wir es mit einer Art von Privatrecht zu tun. Dieses erzeugte in der Tradition der Auseinandersetzung mit der Political Correctness einen neuen Begriff: Cancel Culture (engl. to cancel=stornieren, aufheben). Gemeint ist damit der Entzug der medialen Aufmerksamkeit. Beispiele dazu gibt es reichlich.

 

Die schwedische Publizistin Karin Petterson scheint mit ihrer Einschätzung den Grund gefunden zu haben. Sie sieht bei den „Linken“ ein Toleranzproblem. Es sei eine gefährliche Tendenz, wenn es nicht um eine Widerlegung von Behauptungen geht, sondern nur darum, die Urheber zu diskreditieren.  

 

 

3 Comments on “… und weg bist Du!”

  1. Es wäre schön, wenn alle, die für Vielfalt streiten, dies auch für mehr Meinungsvielfalt täten (nach Alexander Kissler, Auto im Cicero).

  2. Ich beobachte, dass unser gesellschaftliches System einschließlich der Presse, Verwaltung, Justiz, Polizei durchregiert sind. Das bedeutet eine Beeinflussung zwecks Änderung der Meinung, Erziehung, Verhalten, Besitz und Eigentum unserer Gesellschaft durch unsere manipulierten Volksvertreter (bzw.Volksverräter).
    Dahinter steckt die Kapitalelite, die sich im Weltwirtschaftforum organisiert hat.

  3. Willkommen im Club der gelöschten Nutzer und aller Kommentare.
    Lokalkompass, WAZ u.a. sind auch nur Interessenvertreter der regierenden Parteien und Politiker/Innen. Da bracht man nur unerwünschte Fakten und Fotos zu veröffentlichen und man wird gelöscht. Bei mir Foto von fast Absturz eines Kindes Hochhaus Steinstr. 72 am 31. August 2019.
    Balkone und Brüstungen hätten spätestens seit Oktober 2017 nicht genutzt werden dürfen, da nicht standsicher. Dennoch weitere Nutzung, keine Warnschilder auf Gefahren – weder an Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Mieter, Besucher, Anwohner und auch nicht an KOD.
    Toter durch Brand am 02. März 2018, da keine Räumung zumindest aber Teilräumung erfolgte.
    Siehe Gerichtsurteile und Räumungen in anderen Städten. 22m Drehleitergrenze, Drehleitern nicht für große Anzahl von Menschen, ….

    Das Oberverwaltungsgericht Münster verwies in einem Urteil aus dem Jahr 1987 darauf, dass in
    einem Unternehmen jederzeit mit einem Brandfall zu rechnen ist: „Es entspricht der Lebenserfahrung,
    dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand,
    dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr
    besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet
    werden muss.“
    https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/Europahaus-100.html
    06.05.2019
    Mieter müssen Oberhausener Europahaus räumen
     Bauamt hat Sicherheitsmängel festgestellt
     Fluchtweg fehlt
     Neun Mietparteien müssen umziehen
    Die siebte Etage des Europahauses in Oberhausen muss geräumt werden. Neun
    Mietparteien müssen ihre Wohnungen verlassen, weil es nur einen Fluchtweg gibt. Das
    Stockwerk ist betroffen, weil es oberhalb der Hochhausgrenze liegt und dafür zwei Fluchtwege
    vorgesehen sind.

    Und in Gladbeck?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert